Allgemeine Geschäftsbedingungen hypnose-salzburg.help,
einer Serviceplattform von ARIBELLE service dog & gear. mindtraining, Salzburg.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen „ARIBELLE. service dogs & gear. mindtraining“, Paris-Lodron-Straße 19/29, 5020 Salzburg, AUSTRIA, nachfolgend „die Hypnotiseurin“ genannt und dem*r Klient*in (Verbraucher*in), nachfolgend aus Lesbarkeitsgründen "der Klient" genannt.
1.2 Für Coaching und Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über die website www.hypnose-salzburg.help, per Email kontakt@hypnose-salzburg.help und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung auf www.hypnose-salzburg.help stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen von der Hypnotiseurin, dem Klienten zu helfen in einen idealen mentalen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort von www.hypnose-salzburg.help ist eine virtuelle Online-Sitzung. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reise- oder Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Sitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Sitzung) werden vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom der Hypnotiseurin angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann per paypal, EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.
Die Vergütung ist 24 Stunden vor dem Beginn der Sitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor der Sitzung fällig.
4.3 Wird ein Paket für mehrere Hypnosesitzungen gebucht, so ist der Paketpreis vor der ersten Hypnosesitzung in vollem Umfang zu bezahlen. Eine Teilkündigung bzw. teilweise Stornierung eines gebuchten Pakets ist möglich, es erfolgt jedoch keinerlei Erstattung. Bei einem gebuchten Paket sind die Termine innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Hypnosesitzung abzurufen/zu vereinbaren. Ein gebuchtes Paket ist nicht auf Dritte (andere) übertragbar.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Sitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig. Der vom Klienten bereits bezahlte Betrag muss daher nicht an diesen zurückgezahlt werden.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens drei Arbeitstage vor Termin der Sitzung diese absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen von der Hypnotiseurin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 300,- EUR.
§ 5 Haftung
5.1 Die Haftung von der Hypnotiseurin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 6 Mitwirkung des Klienten
6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet die Hypnotiseurin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Sitzungserfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen von der Hypnotiseurin Folge leistet.
§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Die Hypnotiseurin ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
7.2 Ferner ist die Hypnotiseurin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
7.3 Wird die Sitzung nach Beginn der Sitzung durch den Klienten oder die Hypnotiseurin abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.
§ 8 Datenschutz
8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch die Hypnotiseurin. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll die Hypnotiseurin, bzw. ihre Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.
Die Arbeit mit dem/den Klienten selbst im Sinne dieser Bestimmung erfolgt durch die Hypnotiseurin oder einer von ihr bestimmten Vertretung.
8.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO* gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Hypnotiseurin persönlich und ihren Angestellten verarbeitet werden dürfen.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.
8.6 Die Klientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar.
8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.
8.8 Der Klient kann vor der Sitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.
§ 9 Dokumentation
9.1 Die Hypnotiseurin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und von der Hypnotiseurin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Salzburg/Österreich vereinbart.
* Informationen dazu: https://dsgvo-gesetz.de/
Stand: 01.01.2024
IMPRESSUM
www.hypnose-salzburg.help ist eine Serviceplattform von
ARIBELLE service dog & gear. mindtraining, Arianna Prommegger, Paris-Lodronstr. 19/29, 5020 Salzburg, Österreich.
Tel.: +43. 660 6962096 | kontakt@hypnose-salzburg.help
Steuernummer: 91 307/7434