Allgemeine Geschäftsbedingungen hypnose-salzburg.help
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle hypnose-salzburg.help-Dienstleistungen zwischen ARIBELLE. mindtraining, Paris-Lodron-Str. 19/29, 5020 Salzburg Österreich, nachfolgend „Mentaltrainerin“ genannt und dem/r Klienten/in (Verbraucher*in).
1.2 Für Coaching und Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal http://hypnose-salzburg.help, per Email: kontakt@hypnose-salzburg.help und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in diesem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient/die Klientin ein für ihn/sie vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen der Mentaltrainerin, dem Klienten / der Klientin zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort ist Sitz der Mentaltrainerin bzw. per zoom im virtuellen Raum. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten / der Klientin oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar.Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die von der Mentaltrainerin angewendeten Techniken ist bei dem Klienten / der Klientin nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.Die Vergütung per EC-/Kreditkartenzahlung wird vor dem Beginn der Hypnosesitzung fällig.Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor Hypnosesitzung fällig.
4.3 Sollten mehrere Hypnosesitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens drei Tage vor Hypnosesitzung fällig.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient / die Klientin bis spätestens drei Arbeitstage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen von der Mentaltrainerin nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 300,- EUR zzgl. Mwst.
4.8 Wird ein Paket für mehrere Hypnosesitzungen gebucht, so ist der Paketpreis vor der ersten Hypnosesitzung in vollem Umfang zu bezahlen. Eine Teilkündigung bzw. teilweise Stornierung eines gebuchten Pakets ist möglich, es erfolgt jedoch keinerlei Erstattung. Bei einem gebuchten Paket sind die Termine innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Hypnosesitzung abzurufen/zu vereinbaren. Ein gebuchtes Paket ist nicht auf Dritte (andere) übertragbar.
§ 5 Haftung
5.1 Die Haftung der Mentaltrainerin ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 6 Mitwirkung des Klienten / der Klientin
6.1 Der Klient / die Klientin ist ausdrücklich verpflichtet der Mentaltrainerin vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient / die Klientin den Anweisungen der Mentaltrainerin Folge leistet.
§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Die Mentaltrainerin ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass der Klient / die Klientin eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
7.2 Ferner ist die Mentaltrainerin berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
7.3 Wird die Hypnosesitzung nach Beginn der Sitzung durch den Klienten / die Klientin oder die Mentaltrainerin abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.
§ 8 Datenschutz
8.1 Der Klient / die Klientin wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch die Mentaltrainerin. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll die Mentaltrainerin, bzw. eventuelle Angestellte, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.Mentaltrainerin im Sinne dieser Bestimmung ist Mag. Sandra Schwaighofer, Paris-Lodron-Str. 19/29, 5020 Salzburg.
8.2 Der Klient / die Klientin willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Österreichischen Datenschutzgesetzes (DSVG) von der Mentaltrainerin gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von der Mentaltrainerin persönlich und eventuellen Angestellten verarbeitet werden dürfen.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Die Klient*innendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
8.5 Eine Weitergabe der Klient*innendaten an Dritte findet nicht statt.
8.6 Die Klient*innendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.
8.7 Der Klient / die Klientin hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient / die Klientin auf seine/ihre Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner/ihrer Daten informiert.
8.8 Der Klient / die Klientin kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er / sie ausdrücklich hingewiesen.
§ 9 Dokumentation
9.1 Die Mentaltrainerin dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter der Klient*innen und der Mentaltrainerin verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten / die Klientin jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten / der Klientin abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Salzburg/Österreich vereinbart.
Stand: Jänner 2024